Der "Henker von
Genua":
Friedrich Engel vor Gericht
Nach
Anton Malloth steht jetzt ein weiterer ehemaliger Nazis wegen seiner
Verbrechen im Zweiten Weltkrieg vor Gericht. Unter besonderen
Sicherheitsbedingungen begann heute in Hamburg der Prozeß gegen den 93-jährigen
Friedrich Engel, wo der ehemalige Leiter des SS-Sicherheitsdienstes von Genua
seit Kriegsende unbehelligt lebte.
Wie im Fall Malloth wurden auch gegen Engel mehrfach Ermittlungen aufgenommen,
aber jeweils nach wenigen Monaten wieder eingestellt. Erst nachdem ein
italienisches Militärgericht aktiv wurde, reagierte die Hamburger
Staatsanwaltschaft. In Turin wurde Engel unterdessen wegen 249fachen Mordes in
Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie Anton Malloth hat auch
Friedrich Engel den entsprechenden Spitznamen: "Henker von Genua".
Engel soll in Italien die Erschießung von 59 Gefangenen befohlen haben. Laut
Anklageschrift waren die Inhaftierten zu zweit aneinander gebunden am 19. Mai
1944 an einem abgelegenen Ort am Turchino-Pass außerhalb Genuas erschossen
worden. In Sechsergruppen hatten die gefesselten Häftlinge auf Bretter über eine
Grube treten müssen, die von jüdischen Häftlingen ausgehoben worden war. Die
Leichen der Erschossenen fielen dann auf die zuvor Getöteten in die Grube.
Trotz seines hohen Alters will Engel sich dem Prozess stellen. Der promovierte
Philologe beruft sich dabei auf den Befehlsnotstand. In einem früheren Interview
sagte er, er fühle sich für die Erschießungen "mitverantwortlich, aber nicht
mitschuldig", er habe es nicht gewagt, seinen Vorgesetzten zu widersprechen. Die
Staatsanwaltschaft kam im Laufe ihrer Ermittlungen jedoch zu dem Schluß, daß
Engel keinen Befehl hatte, die Geiseln zu erschießen.
Der Prozeß gegen Engel könnte tatsächlich der letzte Prozeß gegen einen
NS-Kriegsverbrecher werden. Zur laufen allerdings noch 20 Ermittlungsverfahren.
Ob es aber auch zu einer Anklage kommen wird, ist schon wegen des hohen Alters
der Angeklagten fraglich. Anton Malloth wurde aus gesundheitlichen Gründen
übrigens kürzlich vorübergehend aus der Haft entlassen.
aue / hagalil.com / 07-05-2002 |