Internationale
Organisation für Migration:
Entschädigung für Homosexuelle
Homosexuelle, die während des Nazi-Regimes verfolgt wurden, können nun auch
Entschädigungszahlungen beantragen. Die
Internationale Organisation für Migration (IOM) in Genf zahlt
nicht-jüdischen NS-Opfern Entschädigungen sowohl im Auftrag der deutschen
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" als auch im Rahmen des
Schweizer Bankenvergleichs. Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2001 eingereicht
werden.
Ehemalige Zwangsarbeiter können dabei bis zu 15.000 Mark erhalten. Aber auch
Menschen, die verschleppt wurden, deren Vermögen konfisziert wurde oder die
durch medizinische Experimente und Kastration Schaden erlitten haben, bekommen
Entschädigung. Darüber hinaus könnten auch diejenigen Anträge stellen, denen die
Einreise in die Schweiz verweigert wurde oder die dort als Flüchtling
misshandelt wurden, sagte Dirk de Winter, Direktor der
IOM-Entschädigungsprogramme in Berlin.
Von früheren Entschädigungen wurde diese Opfergruppe ausgegrenzt.
Unverständlich, denn Homosexuelle wurden verfolgt, interniert und bei
medizinischen Experimenten mißhandelt. Homosexuelle, die einer Deportation
entgehen wollten oder aus einem Konzentrationslager entlassen wurden, mußten
eine "freiwillige Kastration" in Kauf nehmen.
Auch Volker Beck, Bundestagsabgeordeter von Bündnis 90/Die Grünen bestätigt,
dass die Opfer "in eine Kategorie eingeordnet werden, die unter anderem
medizinische Experimente an Menschen umfasst". Beck betonte, dass in der
Nazi-Zeit mehr als 50 000 Menschen wegen homosexueller Handlungen verurteilt
wurden.
haGalil onLine
20-09-2001 |