Psychologisches Gutachten:
Malloth ist verhandlungsfähig
In der Verhandlung gegen Anton
Malloth wurde gestern das psychologische Gutachten vorgestellt, das der
Verteidiger des Angeklagten eingefordert hatte. Der Sachverständige
Günter Lauber kommt zu dem Schluß, daß Malloth sehr wohl in der Lage
ist, einer Hauptverhandlung zu folgen.
Das Gutachten sollte klären, ob
der 89-Jährige auch komplizierte Sachverhalte verstehen könne, was sein
Verteidiger anzweifle. Zu Beginn der Verhandlung lagen nur Gutachten zu
seinem körperlichen Befinden vor, die ebenfalls alle die
Verhandlungsfähigkeit Malloths bestätigten.
Der Psychologe erklärte dem
Gericht gestern, daß Malloth zwar unter den „Normalen alterbedingten
Leistungsabfällen“ leide, seine Konzentrationsfähigkeit sei jedoch nicht
gestört und er habe „keine Einbrüche, keine Ausfälle“.
Der Gutachter erklärte zudem in
Bezug auf die Schuldfähigkeit Malloths, daß er eine krankhafte seelische
Störung oder einen Schwachsinn zum Zeitpunkt der Tat 1944/45
ausschließen könne.
Mit dieser
Aussage wird auch die Verfassungsbeschwerde von Malloths Anwalt
hinfällig, die sich gegen die Fortdauer von Haft und Prozeß richtete.
Der Prozeß ist auf weitere 10 Wochen angesetzt, da aus Rücksicht auf
Malloths Gesundheit jeden Tag nur zwei Stunden verhandelt wird.
A.U.
haGalil onLine
11-05-2001 |