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Kein NPD-Verbot vor der Bundestagswahl:
Ohrfeige für Schily und den Verfassungsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat sein weiteres Vorgehen im NPD-Verfahren bekannt gegeben. Danach wurde für den 8. Oktober, also erst zwei Wochen nach der Bundestagswahl ein Erörterungstermin über V-Leute in der NPD anberaumt. Es sei jetzt an den Wählern, den Rechtsextremen die "rote Karte" zeigen, hieß es daraufhin aus den demokratischen Parteien. Einig war man sich aber auch über das Versagen des Bundesinnenministers.

Die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, erklärte dazu: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine neuerliche Ohrfeige für Schily und die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern. Die NPD kann jetzt zur Bundestagswahl kandidieren und ihre antisemitische und rassistische Hetze weiter verbreiten, ohne durch das laufende Verbotsverfahren in irgendeiner Weise beeinträchtigt zu werden."

"Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, sowohl die aktuellen wie auch frühere V-Leute in der NPD offen zu legen, ihre Führungsakten zu erörtern etc. bringt hoffentlich auch Licht in das trübe Zusammenspiel von VS-Ämtern und Neonazis", so Jelpke weiter. "Der Schaden, den diese Ämter durch ihr jahrzehntelanges V-Leute-Unwesen in der NPD und ihrem Umfeld angerichtet haben, wird immer größer. Daraus müssen endlich Konsequenzen gezogen werden. Eine davon steht für mich schon fest: Den Verfassungsschutzämtern muss das Anwerben und die Führung von V-Leuten ein für alle Mal verboten werden."

"Die Termin-Verschiebung hat sich einzig der Bundesinnenminister auf die Fahnen zu schreiben", urteilte man auch aus Bayerns Innenministerium von Günther Beckstein (CSU). Das Verfassungsgericht habe sich von Schily "schlechter behandelt gefühlt als jeder Dorfrichter".

SPD und Grüne beschwören derweilen die Einigkeit, mit der man zu dem Antrag ursprünglich angetreten war. Doch auch von SPD-Mann Dieter Wiefelspütz und dem Grünen Cem Özdemir hiess es, die Verfassungsschutzämter müssten ihre Hausaufgaben machen und "alle Kontakte mit der NPD offen legen".

Am Mittwoch verabschiedete die Bundesregierung übrigens ein von Schily vorgelegtes Konzept gegen Rechtsextremismus und Gewalt, das sowohl vorbeugende wie auch offensive Maßnahmen vorsieht. Dabei misst die Regierung der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung eine herausragende Bedeutung zu. Der Behörde stehen wie im Vorjahr für ihre Arbei 36 Millionen Euro zur Verfügung. 7,5 Millionen entfallen dabei auf die Bildungsarbeit im Bereich Rechtsextremismus. Um bei Jugendlichen die Akzeptanz und Toleranz zu erhöhen, fördert das Familienministerium den internationalen Jugendaustausch mit 30 Millionen Euro.

 aue / hagalil.com / 09-05-2002

 


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