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Zur Zeit:
Märtyrerlegende

Von Günter Traxler
Der Standard, 15.12.01

Die Wege der Justiz unter einem Justizminister Böhmdorfer zu verfolgen war dem Publikum bisher in der Spitzelaffäre vergönnt. Es läuft aber noch eine Affäre, deren Beendigung Aufschluss über die Rechtsprechung unter schwarz-blauen Verhältnissen geben könnte.

Ein gewisser Werner Pfeifenberger hat im FP-nahen Jahrbuch der politischen Erneuerung 1995 einen Artikel geschrieben, den der Journalist Karl Pfeifer in der Zeitschrift Die Gemeinde vom 3. Februar 1995 rezensierte, wobei er feststellte, Pfeifenberger bediene sich einer "Nazi-Diktion" und wärme "die alte Nazi-Mär von der jüdischen Weltverschwörung" auf. Von Pfeifenberger dafür geklagt, wurde Pfeifer vor dem Wiener Landesgericht am 4. April 1995 mit der Begründung freigesprochen, seine Kritik beruhe auf wahrem Tatsachensubstrat und stelle keinen Wertungsexzess dar.

Angeklagt wurde hingegen Werner Pfeifenberger wegen seines Artikels im Jahrbuch 1995, und zwar am 15. Februar 2000 von der Staatsanwaltschaft Wien, die darin eine Betätigung in nationalsozialistischem Sinne erblickte. Ein Einspruch Pfeifenbergers wurde abgewiesen, zur Hauptverhandlung kam es aber nicht, weil Pfeifenberger unter - zumindest für die Öffentlichkeit - bisher nicht geklärten Umständen Selbstmord beging.

Diese Chance, einen Märtyrer der Bewegung zu kreieren, ließ sich Andreas Mölzers Zur Zeit nicht entgehen. Sie brachte im Juni 2000 einen Beitrag unter dem Titel "Tödlicher Tugendterror", in dem Karl Pfeifer wegen seiner fünf Jahre alten Rezension vorgehalten wurde, er habe "eine Menschenhatz eröffnet, die in der Folge bis zum Tod des Gehetzten gehen sollte", in Pfeifenberger habe "die Jagdgesellschaft" "ein Opfer zur Strecke gebracht". Pfeifer wäre "Teil einer Jagdgesellschaft", "deren Kampagne ein Menschenleben forderte".

Pfeifer, der nach seiner Rezension weder eine Strafanzeige noch andere Aktionen gegen Pfeifenberger gesetzt hatte, ging wegen dieser Anschuldigungen zu Gericht, und jetzt wird es spannend. In seinem Urteil vom 20. März 2001 erkannte das Landesgericht für Strafsachen auf üble Nachrede und verurteilte das Mölzer-Blatt zu einer Entschädigung von 50.000 Schilling an Karl Pfeifer sowie zur Urteilsveröffentlichung. Dagegen wurde Berufung eingebracht, worauf das Oberlandesgericht Wien am 15. Oktober die Anträge Karl Pfeifers auf Entschädigung und Urteilsveröffentlichung abwies.

Das Landesgericht Wien hatte die Verurteilung des Mölzer-Blattes unter anderem auch damit begründet, dass "klar ein Wertungsexzess" vorliege. Der Leser habe keine Möglichkeit, sich selbst ein Bild über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Wertung zu machen, "diese wird ihm vielmehr in geharnischter und aggressiver Form durch die inkriminierte Veröffentlichung suggeriert . . . Es kann daher nicht von der sanktionsfreien Ausübung des Rechtes der Freiheit der Meinungsäußerung gesprochen werden."

Gegenteilig das Oberlandesgericht. Ausdrücke wie "Hetze", "tödlicher Tugendterror" und "Menschenhatz" wären für Leser klar als Wertungen der im Artikel behaupteten Vorgänge zu verstehen. "Die Prüfung der Tatfrage durch Verlesung des Artikels ergab somit die Qualität dieser Formulierungen als Wertungen." Den Formulierungen liege ein im Wesentlichen richtiges Faktensubstrat (!) zugrunde.

Pfeifers Anwalt hat sich mit Anregungen zur Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes und zur außerordentlichen Wiederaufnahme an die Generalprokuratur gewandt. Man darf gespannt sein, ob diese der Erhebung Pfeifenbergers in den Märtyrerhimmel der Bewegung stattgibt oder nicht.

 hagalil.com / 17-12-2001

 


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