Duldung und Demütigung
Ist der Islam tatsächlich eine
so tolerante und friedfertige Religion, wie nach den
Terroranschlägen vom 11. September allerorten behauptet wird?
Geschichte und Gegenwart sprechen dagegen
Von SIEGFRIED
KOHLHAMMER
Nach den Massakern des 11.
September 2001 beeilten sich führende westliche Staatsmänner,
ihren verschreckten Bürgern zu versichern, dass die Terrorakte
nichts mit dem Islam zu tun hätten - der Islam sei vielmehr eine
tolerante, friedliebende Religion. Es scheint mir aus aktuellem
Anlass sinnvoll, diese Beteuerungen einer "dogmatischen
Islamophilie" auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen, denn -
wie der 11. September gezeigt hat - Illusionen zu hegen, kann
nachteilige Folgen haben. Es ist jedoch auch nicht meine
Absicht, gegen solides Beweismaterial zu behaupten, dass der
Islam nie anders als intolerant war oder sein kann, sondern dass
er wie alle nicht vom Gewaltmonopol eines säkularen Rechtsstaats
gebändigten Religionen zu allem fähig ist.
Das Kronjuwel in der
Schatzkammer islamischer Toleranz ist die Institution der
Schutzbefohlenen (dhimma). Sie beruht auf Koranversen, auf
Prophetenworten und -taten (hadith) und weiteren der über
Jahrhunderte sich entwickelnden religiösen Rechtsbestimmungen,
die Teil dessen sind, was der rechtgläubige Muslim zu tun und zu
lassen hat. Die Institution der Dhimma wird als Vertrag
interpretiert, der den unterworfenen Andersgläubigen Leben,
Eigentum (einschließlich des Rechts, Handel und Gewerbe zu
betreiben) sowie die Ausübung ihrer Religion und
Selbstverwaltung gewährt gegen die Zahlung spezieller Kopf- und
Landsteuern und weiterer Leistungen sowie der Loyalität
gegenüber dem islamischen Staat. Das ist nicht wenig. Aber es
ist weder spezifisch islamisch noch neu, noch besonders
tolerant. Und es ist kein Vertrag.
Auch juristischen Laien ist
bekannt, dass ein unter Gewaltandrohung zustande gekommener
Vertrag null und nichtig ist - es ist kein Vertrag, sondern "ein
Angebot, das man nicht ablehnen kann", wie Don Corleone es
formuliert hätte. Dass Gewaltandrohung zugrunde liegt, ergibt
sich schon daraus, dass der so genannte Vertrag das Leben
gewährt, das bei Nichteingehen auf das Vertragsangebot verloren
ist. Unter anderem gegen die Zahlung von Schutzgeldern.
"Schutzgelderpressung" wäre insofern eine polemische, dem
Sachverhalt aber angemessenere Bezeichnung als "Vertrag".
Dass Gewalt drohte, daran
besteht kein Zweifel: "Die Invasion des Nahen Ostens bedeutete
keineswegs eine freudige, befreiende Erfahrung, sondern ging mit
einem hohen Maß an Tod und Zerstörung einher. Die Bewohner
derjenigen Städte, die im Sturm genommen worden waren, wurden
entweder getötet oder in die Gefangenschaft verschleppt und
verloren ihr Eigentum", schreibt der US-amerikanische Professor
für jüdische Geschichte Norman A. Stillman. Die britische
Autorin Bat Yeor stellt fest: "Die arabischen Eroberungen …
waren begleitet von enormen Zerstörungen. Mehr noch als die
christlichen Quellen beschreiben die muslimischen Chroniken die
Plünderung und Einäscherung ganzer Städte und zahlloser Dörfer
und die an der Bevölkerung begangenen Massaker, ihre Versklavung
und Deportation."
Bei dem Hamburger Orientalisten
Albrecht Noth liest sich das so: "Nun hat natürlich die
Vertragsbereitschaft der muslimischen Eroberer nicht
ausgeschlossen, dass es im Verlauf der futuh (Eroberungen) auch
immer wieder zu Kämpfen mit der jeweils einheimischen
Bevölkerung gekommen ist. Die Muslime hatten ihre militärische
Stärke, sei es in Gefechten, sei es bei der Belagerung von
festen Plätzen, des Öfteren erst einmal zu demonstrieren, bevor
ihre nichtmuslimischen Kontrahenten zu der Überzeugung kamen,
dass eine vertragliche Einigung mit den Muslimen für sie die
vorteilhafteste Lösung sei."
An solchen Demonstrationen hatte
es schon der Prophet bei zahlreichen Razzien, Belagerungen,
Eroberungen und Vertreibungen nicht fehlen lassen
(einschließlich der Folter), am eindringlichsten im Jahre 627
bei der Massakrierung der Juden vom Stamme Banu Qurayza. Sir
William Muir, der bedeutendste britische Islamwissenschaftler
des 19. Jahrhunderts, schreibt in The Life of Muhammad: "In der
Nacht wurden quer über den Marktplatz der Stadt Gräben
ausgehoben, groß genug, um die Leichen der Männer aufzunehmen.
Am Morgen befahl Mohammed, der selber zu den Zuschauern der
Tragödie gehörte, dass die männlichen Gefangenen in Gruppen von
jeweils fünf oder sechs herbeigeführt werden sollten. Jede
Gruppe hieß man dann in einer Reihe am Rande des Grabens
niedersitzen, der bestimmt war, ihr Grab zu werden; dort wurden
sie enthauptet und die Leichen hinabgestoßen. … Die
Schlächterei, die am Morgen begonnen hatte, dauerte den ganzen
Tag und wurde bei Fackelschein bis in den Abend hinein
fortgesetzt. Nachdem er so den Marktplatz mit dem Blut von
sieben- oder achthundert Opfern getränkt und den Befehl erteilt
hatte, die Erde über den Leichen zu glätten, ließ Mohammed das
furchtbare Schauspiel hinter sich, um bei den Reizen Rihanas
Trost zu finden, deren Ehemann und männliche Verwandten alle
gerade in dem Massaker umgekommen waren." Die anderen Frauen und
die Kinder wurden in die Sklaverei verkauft.
Die Dhimmainstitution ist keine
spezifisch islamische Erfindung, sondern eine Variante
zahlreicher vorgegebener Modelle imperialer Einbindung von
religiös und kulturell heterogenen minoritären oder majoritären
Bevölkerungsgruppen, auf deren Wirtschaftskraft, Steuergelder
und Expertise man nicht verzichten wollte und die deshalb vor
der Tötung, Ausweisung oder Zwangsassimilation und -konversion
bewahrt wurden. Sie ist die universelle Praxis der römischen und
mittelalterlichen Imperien. Ein Vergleich des christlichen
Europas mit den islamischen Staaten in diesem Zusammenhang zeigt
keineswegs eine Opposition intolerant/tolerant, vielmehr eine
weitgehende Übereinstimmung.
Neben den religiösen Geboten lag
dem Dhimmastatus - ebenso wie dem der nichtchristlichen
Minderheiten in Spanien, Sizilien und den Kreuzfahrerstaaten -
das Prinzip der utilitas zugrunde. Die Existenz der Ungläubigen
im Land des Islam, heißt es bei Bernard Lewis, einem der
ausgewiesensten Kenner des Nahen Ostens, erklärt sich dadurch,
dass "sie unterschiedlichen nützlichen Zwecken dienten, vor
allem ökonomischen".
Umar, der zweite Kalif, legte
den Gläubigen den Schutz der Dhimma ans Herz, einerseits weil
der Prophet es so gewollt habe, andererseits weil "sie für den
Lebensunterhalt eurer Familien sorgen". Mit erfrischender
Offenheit beantwortete einer der Gefährten des Propheten die
Frage, was die Muslime den Tributpflichtigen denn verdankten,
mit folgender Auskunft: "Sie helfen dir, deiner Armut zu
entkommen, um dich mit dem Reichtum zu versorgen, über den du
verfügst."
Was der Historiker Joshua Prawer
über die Kreuzfahrerstaaten sagt, lässt sich Wort für Wort auf
die islamischen übertragen: Aus der äußerst geringen Zahl der
Eroberer im Verhältnis zu den Eroberten und dem entschiedenen
Unwillen Ersterer, einer produktiven Tätigkeit nachzugehen,
ergab sich "ein deutliches Grundmuster der Koexistenz: Die
Kreuzfahrer hatten niemals beabsichtigt, Produzenten von
Grundnahrungsmitteln oder irgendeiner anderen Form von Reichtum
zu sein, da sie sich als Herrscher sahen, die die Einheimischen
ökonomisch ausbeuteten. Diesen wurde durch politischen und
militärischen Druck die Rolle von Lieferanten zugewiesen. Die
neue Gesellschaft bestand so von Anfang an aus Eroberern und
Eroberten, Ausbeutern und Ausgebeuteten."
Die Aufnahme der seit 1492 von
der Iberischen Halbinsel vertriebenen Juden durch den Sultan
Bayezid II. ist wohl das am häufigsten angeführte Beispiel
islamischer Toleranz (und christlicher Intoleranz). Um das damit
einhergehende Schwarzweißbild ein wenig zu korrigieren - es ist
ja auffällig, dass die habituellen Schwarzweißbild-,
Schrecklichevereinfacher- und Komplexitätsreduzierungskritiker
im Fall der Konfrontation von Christentum und Islam den Mund
nicht aufkriegen -, sei daran erinnert, dass keineswegs alle
vertriebenen Juden der Einladung ins Osmanische Reich folgten:
Einige gingen in christliche Länder Europas, Italien vor allem,
und dort vor allem in den Kirchenstaat, oder siedelten sich im
Languedoc an, andere zogen in die portugiesischen Küstenstädte
Nordafrikas, wo sie an deren Verteidigung gegen die Angriffe der
Muslime teilnahmen.
Obwohl neben Spanien und
Portugal auch England, Frankreich und deutsche Länder - um nur
die wichtigsten zu nennen - die Juden für Jahrhunderte des
Landes verwiesen, gab es doch immer andere europäische Länder,
die sie aufnahmen, von Polen und Litauen über Savoyen bis zur
mächtigen Republik Venedig (später die protestantischen Länder),
und aus demselben Grund wie der Sultan.
Die Juden sind 1492 und in den
folgenden Jahren nicht zum ersten Mal von der Iberischen
Halbinsel vertrieben worden: Der Terror der Almohadenherrschaft
(1130 - 1212) machte mit Zwangsvertreibungen und -konversionen,
Verfolgungen und Massakern al-Andalus (und das von ihnen
beherrschte Nordafrika) weitgehend juden- und christenrein.
(1159 verschwanden die letzten christlichen Gemeinden
Nordafrikas unter den Verfolgungen Abd al-Mumins. 1126 schon
hatten die Almoraviden Christen nach Marokko deportieren
lassen.) 1033 waren in Fez etwas sechstausend Juden einem
antijüdischen Massaker zum Opfer gefallen, 1066 waren es etwa
viertausend in Granada. 1232 kam es zu einem Judenmassaker in
Marrakesch. 1465 lebten in Fez wieder genug Juden, um sie in
einem Massaker, das sich auf das gesamte Land ausbreitete, fast
vollständig auslöschen zu können.
Das letzte große Judenpogrom in
der arabisch-islamischen Welt fand 1945 in Tripoli und den
umliegenden Gemeinden unter den Augen der britischen Besatzer
statt, dauerte bis zu Gründung des Staates Israel 1948 an und
wurde dann durch die Emigration beziehungsweise Vertreibung der
Juden abgelöst.
Die Juden der Iberischen
Halbinsel waren dem türkischen Sultan auch deshalb willkommen,
weil er so Zwangsumsiedlungen von Juden vermeiden konnte, wie
sie schon nach der Eroberung Konstantinopels zur Schaffung einer
ökonomisch aktiven und steuerlich ertragreichen Hauptstadt
vorgenommen worden waren. Lewis: "Der osmanischen Regierung lag
viel daran, jüdische Bevölkerungsgruppen in den neu eroberten
christlichen Städten anzusiedeln. Die Juden wurden manchmal dazu
überredet, manchmal dazu gezwungen."
Und im Gegensatz zu den Christen
galten die Juden als politisch verlässlich, da sie keiner
Parteinahme für die mit den Türken verfeindeten christlichen
Staaten verdächtig waren. Sie "wurden als nützliche und
produktive Elemente betrachtet und als ein Instrument imperialer
Politik benutzt". Vor allem das von ihnen mitgebrachte Kapital
und ihr technologisches Wissen, ihre sprachlichen, das heißt
Übersetzerfähigkeiten und anderes Expertenwissen bildeten die
Grundlage einer "Art symbiotischer Beziehung mit den Türken, die
der Dienste bedurften, die jene zu leisten vermochten". In dem
Maße aber, wie ihre Fähigkeiten und Dienste obsolet wurden und
an Wert verloren, ihre Kontakte zu Europa abbrachen,
verschlechterte sich der Status der Juden, verminderte sich die
ihnen gewährte Toleranz.
Mit dem Versiegen der jüdischen
Einwanderung gegen Ende des 16. Jahrhunderts versiegte auch der
Zustrom europäischen Wissens, europäischer Technologie: "Die
Kenntnisse und Fertigkeiten, die zuvor den Juden und ihren
türkischen Herren von Nutzen gewesen waren, veralteten, und die
Juden hatten nicht länger irgendetwas Besonderes oder Nützliches
anzubieten" und wurden durch Christen ersetzt.
Lewis spricht von "der
wachsenden Segregation, der schwindenden Toleranz, der
verminderten Partizipation, der zunehmenden - materiellen sowohl
wie intellektuellen - Armut" der Juden im Osmanischen Reich in
einem Klima allgemein zunehmender sunnitischer Orthodoxie. Für
die Juden in den arabischen Ländern des Reiches stellt Stillman
fest: "Das 16. Jahrhundert war ein kurzes strahlendes
Zwischenspiel in der langen Abenddämmerung des späten
islamischen Mittelalters." Der Jude hatte seine Schuldigkeit
getan, der Jude konnte gehen. Nein, als Beispiel für eine dem
Islam innewohnende vortreffliche Toleranz taugt das Schicksal
der Juden im Osmanischen Reich nicht.
Die Grenzen einer auf dem
Utilitasprinzip beruhenden Toleranz sollten ihre positiven
lebens- und glaubensrettenden Seiten nicht vergessen machen. Es
geht mir nicht um einen moralischen Rigorismus, der das Gute nur
getrennt vom Nützlichen als Gutes anerkennen will, ist jenes
doch sicher dessen zuverlässigster Freund und Helfer, solange
beide dasselbe Ziel verfolgen. Aber die Utilitastoleranz des
Dhimmastatus ist nur die eine Seite der islamischen Toleranz -
und nun zu den bad news.
Eine auf absolute Wahrheit
Anspruch erhebende universale Offenbarungsreligion wie der Islam
(oder das Christentum) sieht sich mit dem Problem konfrontiert,
wie sie mit den Mitgliedern anderer Religionen verfahren soll,
die sich auf ihrem Herrschaftsgebiet befinden. Will sie sich der
mit der Uneinsichtigkeit der Andersgläubigen gegebenen frechen
Provokation ("Glaub ich nicht!") und Infragestellung des eigenen
absoluten Wahrheitsanspruchs nicht durch Tötung oder Vertreibung
entledigen (und dem steht das Utilitasprinzip - auch in Form
religiöser Gebote und Verbote - entgegen), muss ein Modus
gefunden werden, der die überlegene Wahrheit der eigenen mit dem
Fortbestehen der anderen Religion(en) verbindet: der Modus ihrer
öffentlichen und sinnfälligen, beiden Seiten wahrnehmbaren
Demütigung und Erniedrigung.
Da beide Religionen nicht
gleichzeitig die absolute göttliche Wahrheit sein können - die
moderne Spaltung in den privaten religiösen und den säkularen
gesellschaftlich-staatlichen Bereich, die nur im ersteren den
Absolutheitsanspruch konzediert und so die gleichberechtigte
Koexistenz aller Religionen im letzteren Bereich ermöglicht, ist
ja nicht gegeben -, muss die Überlegenheit der einen durch die
Unterlegenheit der anderen ihren sinnfälligen Ausdruck finden.
Man kann sich das als ein
Nullsummenspiel der Anerkennung vorstellen: Religion A kann nur
anerkannt und geehrt sein, wenn Religion B erniedrigt und
gedemütigt ist - je anerkannter Religion A, desto verächtlicher
Religion B; die eigene Religion erhöhen heißt die andere
demütigen. "Der Islam herrscht, er wird nicht beherrscht",
lautet ein überliefertes Wort des Propheten: Es kann nur
Erhöhung oder Erniedrigung, Anerkennung/Ehre oder
Verachtung/Ehrlosigkeit geben.
Die Gleichberechtigung der
anderen Religion anzuerkennen, wäre nicht nur ein absurder
Widerspruch zum Anspruch der einen absoluten Wahrheit, sie
stellte auch eine sträfliche Vernachlässigung religiösen Ernstes
und Eifers dar. Die Verachtung und Demütigung der anderen
Religion(en) ist somit nicht dem Belieben der einzelnen
Gläubigen anheimgestellt und deren Sadismus oder Gutmütigkeit,
sondern religiöse Pflicht. Mit anderen Worten: Der Preis für die
Duldung durch das Utilitasprinzip des Dhimmastatus ist die
Demütigung. Das geht schon aus der grundlegenden Koranstelle 9,
29 hervor, wo die Tributzahlung (jizya) mit der demütigenden
Unterwerfung einhergeht. Beides nur ermöglicht und gewährt die
Duldung der Existenz.
Ihren alltäglichen Ausdruck fand
dieses Prinzip der institutionalisierten Demütigung in Geboten
und Verboten, die alle Formen der Begegnung von Muslimen und
Ungläubigen regelten: wie und wann zu grüßen ist (von
freundlichen oder tröstenden Worten wird abgeraten), dass der
Ungläubige sich auf der Straße in bescheiden-unterwürfiger
Haltung fortzubewegen und dem Muslim Platz zu machen hat, dass
er nicht auf einem Pferd (einem edlen Tier) reiten darf, sondern
allenfalls auf einem Maultier oder Esel und auch das nur im
Damensitz, und dass er absteigen muss, wenn er einem Muslim
begegnet, dass er diskriminierende Kleidung, Kopfbedeckung,
Schuhe (im Extremfall sind ihm diese sogar verboten) oder dem
Judenstern entsprechende Abzeichen zu tragen hat.
Dass er sich mit Steinen
bewerfen, am Bart zerren, ins Gesicht schlagen und prügeln
lassen muss, ohne sich wehren zu dürfen; der Waffenbesitz ist
ihm ohnehin untersagt, und einen Muslim zu schlagen, zieht die
Todesstrafe nach sich, dass seine Zeugenaussage vor Gericht
geringeren Wert hat als die eines Muslims und für den Fall, dass
es sich bei dem Angeklagten um einen Muslim handelt, wertlos
ist.
Dass ein Ungläubiger keine
Autorität irgendwelcher Art über einen Muslim ausüben darf, dass
ihm sexuelle Beziehungen zu Musliminnen und deren Heirat bei
Todesstrafe untersagt sind, dass er keine neuen Gotteshäuser
bauen, allenfalls die bestehenden nach - teuer zu bezahlender -
Erlaubnis der Behörden renovieren darf, dass Kreuze auf den
Kirchen und Glocken(läuten) in deren Türmen verboten sind ebenso
wie lautes Klagen bei Trauerzügen und so weiter und so fort.
Angesichts der endlosen Reihe
von Demütigungen, Erpressungen, Vertreibungen und Pogromen,
denen die Andersgläubigen unterm Islam ausgesetzt waren (und
sind), darf man vielleicht auf eine detaillierte und präzise
Widerlegung der einschlägigen kritischen Werke durch jene
Islamwissenschaftler hoffen, die unermüdlich den Gebetsruf von
der islamischen Toleranz in den Medien und von ihren Lehrstühlen
erschallen lassen.
SIEGFRIED KOHLHAMMER, Jahrgang
1944, ist Lektor am Institut für Vergleichende
Kulturwissenschaft an der Staatlichen Universität Yokohama. Das
von ihm herausgegebene Buch "Die Freunde und Feinde des Islam"
(Steidl Verlag, Göttingen 1996, 223 Seiten) ist leider nur noch
antiquarisch erhältlich. Die Langfassung des Textes findet sich
im Merkur. Zeitschrift für europäisches Denken, Nummer 639
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24-09-02 |