Fraglicher Sieg:
Yahoo und die
Nazi-Memorabilia
Das amerikanische Recht gilt weltweit im gesamten Internet. Äh, Moment,
seit wann das? Seit letzter Woche, als ein Bezirksrichter aus Sunnyvale
in Kalifornien im Fall Yahoo entschieden hat.
Yahoo hatte gegen die Anordnung eines französischen Gerichtes geklagt,
dass den Zugang zu bestimmten Auktionen unterbinden wollte. Damit sollte
französischen Internet-Usern die Teilnahme an Auktionen mit
Nazi-Memorabilia auf amerikanischen Yahoo-Seiten versperrt werden.
Nach dem jüngsten Urteil aus Kalifornien ist das unzulässig. Denn die
Anordnung könne nicht für Websites aus den USA bindend sein. Das würde
einen Eingriff in das amerikanische "Hoheitsgebiet" bedeuten. Und
außerdem das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken.
Yahoo hatte den französischen Urteilsspruch in Kalifornien prüfen
lassen, denn wenn Auktionen für Frankreich blockiert würden, dann
könnten auch amerikanische Kunden Probleme bekommen, an bestimmten
Auktionen teilzunehmen.
Rein technisch ist dieses Argument zwar nicht haltbar, wurde aber
trotzdem als einer der Haupteinwände hervorgebracht.
In USA ist der Kunde König. Da interessieren die Sensibilitäten der
Europäer wenig. Das Geschäft mit den Nazi-Memorabilia läuft gut, viele
Sammler verkaufen so ihre besten Stücke für viel Geld.
Das Verständnis, das in Frankreich zu dem Urteil geführt hatte, wird
damit vollständig ignoriert. Aber nicht nur in Frankreich sieht man das
Sammeln von Nazi-Erinnerungsstücken mit der Gefahr des Wieder- oder
Weiteraufblühens der rechten Szene eng verknüpft.
Nicht so in den USA. Hier zählt das Sammeln, Kaufen und Verkaufen von
Nazi-Gegenständen zum Recht der freien Meinungsäußerung. Der Richter
dehnte dieses Recht auf das gesamte Internet aus.
Die jetzige Entscheidung zeige, dass es nicht mit US-Gesetzen vereinbar
sei, wenn andere Nationen die Meinungsäußerung eines US-Bürgers in den
USA regulieren wolle, sagte eine Sprecherin von Yahoo. Fraglicher Stolz
hinter einem fraglichen Sieg für den Internet-Riesen!
aue / hagalil.com / 13-11-2001 |