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Fraglicher Sieg:
Yahoo und die Nazi-Memorabilia

Das amerikanische Recht gilt weltweit im gesamten Internet. Äh, Moment, seit wann das? Seit letzter Woche, als ein Bezirksrichter aus Sunnyvale in Kalifornien im Fall Yahoo entschieden hat.

Yahoo hatte gegen die Anordnung eines französischen Gerichtes geklagt, dass den Zugang zu bestimmten Auktionen unterbinden wollte. Damit sollte französischen Internet-Usern die Teilnahme an Auktionen mit Nazi-Memorabilia auf amerikanischen Yahoo-Seiten versperrt werden.

Nach dem jüngsten Urteil aus Kalifornien ist das unzulässig. Denn die Anordnung könne nicht für Websites aus den USA bindend sein. Das würde einen Eingriff in das amerikanische "Hoheitsgebiet" bedeuten. Und außerdem das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken.

Yahoo hatte den französischen Urteilsspruch in Kalifornien prüfen lassen, denn wenn Auktionen für Frankreich blockiert würden, dann könnten auch amerikanische Kunden Probleme bekommen, an bestimmten Auktionen teilzunehmen.

Rein technisch ist dieses Argument zwar nicht haltbar, wurde aber trotzdem als einer der Haupteinwände hervorgebracht.

In USA ist der Kunde König. Da interessieren die Sensibilitäten der Europäer wenig. Das Geschäft mit den Nazi-Memorabilia läuft gut, viele Sammler verkaufen so ihre besten Stücke für viel Geld.

Das Verständnis, das in Frankreich zu dem Urteil geführt hatte, wird damit vollständig ignoriert. Aber nicht nur in Frankreich sieht man das Sammeln von Nazi-Erinnerungsstücken mit der Gefahr des Wieder- oder Weiteraufblühens der rechten Szene eng verknüpft.

Nicht so in den USA. Hier zählt das Sammeln, Kaufen und Verkaufen von Nazi-Gegenständen zum Recht der freien Meinungsäußerung. Der Richter dehnte dieses Recht auf das gesamte Internet aus.

Die jetzige Entscheidung zeige, dass es nicht mit US-Gesetzen vereinbar sei, wenn andere Nationen die Meinungsäußerung eines US-Bürgers in den USA regulieren wolle, sagte eine Sprecherin von Yahoo. Fraglicher Stolz hinter einem fraglichen Sieg für den Internet-Riesen!

aue / hagalil.com / 13-11-2001

 


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