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"und ist am 17. Juli 1868 zu seinem väterlichen Glauben, zum Judentum zurückgekehrt":
Die Rückkehr zum Judentum in Wien von 1868 bis 1878

Von Anna L. Staudacher, Wien

Ein offizieller Übertritt zum Judentum - und damit auch ein Rücktritt, eine Rückkehr zum Glauben der Väter war in Österreich erst durch die Maigesetze des Jahres 1868 möglich, durch die interkonfessionellen Gesetze. Zuvor gab es keinen gesetzlichen Weg zurück. Die Maigesetze des Jahres 1868 können als Abschluß jenes Prozesses gesehen werden, welcher den Juden in Österreich die Gleichberechtigung brachte, auf der gesetzlichen Basis des Staatsgrundgesetzes von 1867.

Das Prozedere für Rücktritte und Übertritte war vollkommen gleich: Zunächst war beim Wiener Magistrat bzw. später beim magistratischen Bezirksamt seines Wohnortes der Austritt zu melden und die Bestätigung der Meldung in Form eines "Rathschlags" abzuwarten. Wollte man sich nun einer anderen Religionsgemeinschaft anschließen, so konnte man mit dieser Bescheinigung die hierzu nötigen Schritte tun. Im allgemeinen wurden bei der israelitischen Kultusgemeinde in Wien Rücktritte großzügig und unbürokratisch behandelt, mit einer feierlichen Erklärung erfolgte die Wiederaufnahme, welche in die Proselytenprotokolle eingetragen wurde. Der Übertritt und Rücktritt war nicht unbedingt gebunden an den Wohnort, einem Proselyten oder Revertiten stand es frei, den Ort seines Übertrittes selbst zu wählen.

Da gab es nun die interkonfessionellen Gesetze, die eine Rückkehr ermöglichten, doch beim Magistrat Wien wartete man auf die Vollzugsvorschriften "ohne welche keine weitere Amtshandlung vorgenommen werden kann". Der Innenminister sah sich nach dieser Zeitungsmeldung veranlaßt, den Bürgermeister zu sich zu laden: Der Magistrat habe "ohne Weiters mit den betreffenden Individuen ein Protokoll aufzunehmen und den Seelsorger der Religionsgemeinschaft, welcher der Konvertit bisher angehörte hievon in Kenntnis zu setzen". Und so geschah es auch.

Seit dem Jahr 1868 publizierte die Stadt Wien statistische Überblicke zum Religionswechsel, auch hier wurde bei den Übertritten zum Judentum nicht zwischen Rücktritt von Juden und Übertritt von Christen nichtjüdischer Herkunft differenziert - man war noch weit entfernt von jener rassischen Begriffswelt, die auch heute noch im Terminus jüdischer Herkunft fortwirkt. Dieser Statistik zufolge wurden in jener Zeit mehr Übertritte zum Judentum gezählt als jüdische Konvertiten, Juden, welche die Taufe annahmen.

Rücktritte & Proselyten
in Wien 1868-1878

Auffällig ist in Wien der relativ hohe Anteil von Revertiten aus Budapest - teils hatten sie ihren Wohnsitz in Wien, andere wieder gaben ihren festen Wohnsitz in Budapest an, und diesen letzteren machte man anfänglich Schwierigkeiten, sie wurden vom Magistrat abgewiesen. Dagegen brachte der Hof- und Gerichtsadvokat Hermann Knepler, ein Mitglied des Kultusvorstandes, in Vertretung eines seiner Klienten aus Ungarn "auf Entgegennahme der Meldungen der Übertritte nicht-österreichischer Staatsbürger" eine Motion ein - mit Erfolg. Wien wurde ein Zentrum der Rückkehr für rückkehrwillige Konvertiten in der Transleithanischen Reichshälfte wie auch für Ausländer schlechthin - Deutsche, Russen, Franzosen, Schweizer, sie alle kamen nach Wien, logierten im Hotel - oft im Hotel Metropol oder im National, im Hotel Europa, in der Praterstraße im Hotel Russischer Hof, in der Himmelpfortgasse im Hotel zur Ungarischen Krone.

Obgleich nicht in Wien getauft, so wählten sie Wien und insbesondere die Leopoldstadt als den Ort ihres Rücktrittes: Die Leopoldstadt, die "Mazzesinsel", als Symbol von Jüdischkeit, nicht sosehr den Stadttempel, der doch eher als Wahrzeichen für das assimilierte jüdische Großbürgertum angesehen wurde: Wenn schon zurück, dann "ordentlich", in der Leopoldstadt.

Vom Gesetz her war alles geregelt, wie mühsam jedoch in der ersten Zeit so ein Übertritt war, wie umständlich der Behördenweg und wie unterschiedlich die Interpretationen der neuen Regelungen waren, das schilderte Die Neuzeit im August 1868: Laut Gesetz war der Austritt der Behörde nur zu melden, nun erhält jedoch "der Angemeldete, der nach dem Wortlaut des Gesetzes bereits als aus der früheren Kirche ausgetreten zu erachten ist" nach einigen Wochen eine Vorladung - klagt die Neuzeit -  es erwartet

ihn ein Magistratsrath, von dem er sich wie ein armer Sünder mit allen möglichen Legitimationspapieren über Heirat, Geburtsort, Alter, Beruf, Stand u.s.w. ausweisen muß. Dann folgt das Examen. Der Übertretende wird befragt über sein Vorleben, über seine Familienverhältnisse, ganz insbesondere über die Motive seines Übertrittes, ob er freiwillig oder gezwungen aus seiner bisherigen Kirche austrete, ob er zu einer christlichen Confession übergehen oder zum Judenthume zurückkehren wolle. Schließlich, um auch die Gefühlsseite zu berühren, stellt der Herr Rath die Gewissensfrage, ob der Uebertretende wohl auch bedacht habe, welchen Schmerz er seinen Eltern und Geschwistern bereiten werde. Nachdem dieses Examen, welches je nach der Persönlichkeit und geistigen Energie des Uebertretenden länger oder kürzer gedauert hat, vorüber ist und Alles gehörig zu Protokoll gebracht wurde, wird der Proselyt entlassen und bedeutet, die Entscheidung seiner Sache abzuwarten. Wieder vergehen etliche Wochen, endlich erhält die betreffende Partei ein Decret von dem Magistrate der k.k. Haupt- und Residenzstadt Wien.

So oder so ähnlich wird man sich den Behördenweg in den ersten Wochen und Monaten nach den Maigesetzen wohl vorzustellen haben.

Im "Rathschlag" des Magistrates wurde festgehalten,

daß die von N.N. Dato so und so erstattete Anzeige des Austrittes aus der Kirche N. und des Uebertrittes in die Kirche N. zur Nachricht genommen und unter Einem der Pfarre N. (der verlassenen Kirche) übersendet wird und daß N.N. seinen Eintritt in die neugewählte Kirche dem betreffenden Seelsorger persönlich zu erklären habe.

Adam Josef Schulz war der erste Revertit im Stadttempel, in die Proselytenprotokolle eingetragen mit der Reihezahl "No 1". Er wurde am 8. Juli des Jahres 1868 wiederaufgenommen. Ihm folgte zwei Wochen später der Fabrikant Georg Moritz Fechner, 67 Jahre alt, er war im Jahr 1827 getauft worden. Zwei Tage später wurde Jakob Franz Mandl wiederaufgenommen, nun 79 Jahre alt, getauft im Jahr 1839. Anläßlich dieses Rücktrittes wurde das Prozedere festgehalten. Am selben Tag trat Josef Philipp Mayer zum Judentum zurück, 76 Jahre alt, sein Vater war ein Funktionär der jüdischen Gemeinde von Groß Kanischa in Ungarn, er hatte sich 53 Jahre zuvor im Jahr 1815 taufen lassen. Nach einer weiteren Woche wurde Moritz Pick wiederaufgenommen, getauft im Jahr 1824, damals hatte er den Namen Piquè getragen.

Von den im Gebärhaus geborenen, und zur Aufnahme ins Findelhaus zwangsgetauften jüdischen Kindern traten Maria Lösch, Franz Lustig-Schwarzbartl, Wilhelmine Rosner und Karl Neufeld-Ribarsch nach den Maigesetzen aus der katholischen Kirche aus und wurden in das Proselytenbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien eingetragen, somit in die jüdische Gemeinde aufgenommen. Von ihren Müttern wurden noch als Kinder, im Alter von vier bis sieben Jahren, die Findelkinder Isidor Hassan-Löwe, Leopold Spazier, Siegfried Leopold Rosenblüh, Aloisia Sara Schön, Franz Heinrich Glück, Josef Toneles und Franziska Kollinszky in die jüdische Gemeinde zurückgebracht.

Bei den Rücktritten verhielt es sich genauso wie mit den Übertritten zum Christentum - sie galten als Religionswechsel, und konnten bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, der Abgabe der Austrittserklärung, welche beim zuständigen magistratischen Bezirksamt zu erfolgen hatte, überall vorgenommen werden, wodurch sich ja auch die relativ hohe Zahl an Rücktritten von Konvertiten, die nicht in Wien konvertiert sind, erklärt. Ebenso wie diese nach Wien gekommen sind, so werden mit Sicherheit auch Wiener Konvertiten anderswo zum Judentum zurückgekehrt sein. Da war beispielsweise Josef Goldschmid aus Groß-Kanischa. Josef Goldschmid kam im Wiener Gebärhaus ("Alserstraße 195") als Sohn der 20jährigen Magd Sofia Goldschmid zur Welt, wurde am folgenden Tag getauft, kam ins Findelhaus, wurde 1861/09/23 aus der Findelpflege entlassen und war bei seiner Rückkehr zum Judentum somit 44 Jahre alt.

Junge Leute im heiratsfähigen Alter heirateten oft schon wenige Tage und Wochen nach ihrer Taufe - worin wir ein ungleich viel mächtigeres Motiv zur Annahme der Taufe sehen als eine vage Hoffnung auf eine berufliche Karriere. Vertieft man sich in die Proselytenbücher, so tritt dieses Motiv nach den Maigesetzen des Jahres 1868 erneut und besonders markant hervor: Häufig bestanden zur Zeit des Übertrittes oder Rücktrittes amouröse oder familiäre Bindungen zu Mitgliedern der jüdischen Gemeinde. Die in die Bücher der Kultusgemeinde eingetragenen Proselyten und Revertiten waren nicht selten miteinander verwandt und verschwägert. Da gab es einmal Revertitenpaare, die, sei es zusammen mit ihren Kindern oder ohne diese, an ein- und demselben Tag oder im zeitlichen Abstand von ein paar Tagen, Wochen oder Monaten zum Judentum zurückkehrten: Ihre getauften Kinder blieben was sie waren, oder wurden als Proselyten in das Protokoll eingetragen. Hatte vor den Maigesetzen ein Jude oder eine Jüdin, um mit einem geliebten nichtjüdischen Menschen eine gesetzliche Ehe eingehen zu können, sich taufen lassen müssen, so konnten sie nun, mit ihren Kindern zusammen jüdisch werden, und so geschah es auch. Waren sie nicht verheiratet, dann konnten sie nun diese ihre Beziehung legalisieren, nicht bloß in einer Zivilehe, bei welcher zumindest ein Teil konfessionslos sein und aus seiner Religionsgemeinschaft austreten mußte, sondern durch eine jüdisch-rituelle Trauung, indem zuvor der nichtjüdische Teil zum Judentum übertrat, während die Kinder auf Wunsch ihrer Eltern gleichfalls in die jüdische Gemeinde aufgenommen wurden.

Der Posamentierer Josef (früher Wolf Zev) Spitz hatte sich im Jahr 1847 zu St. Laurenz am Schottenfeld taufen lassen. Josef Spitz war unter den ersten, die in der Leopoldstadt nach den Maigesetzen des Jahres 1868 zum Judentum zurückkehrten, am selben Tag trat seine Frau, Friederike Frühwirth, zusammen mit ihren drei Kindern Johann - 7 Monate, Karl - 12 Jahre, und Josef - 15 Jahre alt zum Judentum über.

Agnes Rosina Stadler wurde vor ihrer Eheschließung mit dem Brunnenmacher Cyrill Winter zu St. Rochus auf der Landstraße im Jahr 1865 getauft und trat im Jänner 1869 zum Judentum zurück. Vier Monate später wurde ihr Mann in die jüdische Gemeinde unter dem Proselytennamen Avraham ben Avraham aufgenommen, zugleich mit seiner dreijährigen Tochter Agnes, welche mit dem Proselytennamen Sara bat Avraham in das Proselytenbuch des Stadttempels eingetragen wurde.

Antonia Liebenberger aus Groß-Siegharts brachte im Alter von 25 Jahren im Jahr 1866 im Wiener Gebärhaus einen Sohn zur Welt, der sogleich auf den Namen Moritz getauft wurde. Seine Mutter trat im Jänner 1869 zum Judentum über und heiratete drei Monate später den Vater ihres Kindes, den Bildhauer und Drechsler Moritz Klug. Ihr Sohn wurde unter dem Namen Moritz Klug zwei Wochen später in die jüdische Gemeinde aufgenommen und in das Proselytenprotokoll eingetragen, in welchem sich auch der Vermerk findet: "Legitimiert post sequens matrimonium in Stampfen".

Ganz ähnlich wird es sich bei einer nicht geringen Zahl jener ledigen Mütter verhalten haben, die mit einem kleinen Kind zum Judentum übergetreten oder zurückgekehrt sind und sodann den Vater ihres Kindes geheiratet haben.

Kinder von Konvertiten, welche als Erwachsene zum Judentum zurückkehrten bzw. übertraten, stammten nicht selten aus vermischten Ehen - ein Elternteil hatte die Taufe angenommen, um den nichtjüdischen Teil ehelichen zu können. Die Kinder traten mit dem Konvertitenelternteil zum Judentum über. Bernhard Josef Klein beispielsweise, ein Goldarbeiter aus Hunsdorf in Ungarn gebürtig und wohnhaft, hatte im Jahr 1856 in Pest die Taufe angenommen. Er heiratete nach seiner Taufe Ursula Vuketich, welche ihm ein Jahr zuvor eine Tochter geboren hatte, die auf den Namen Rosalia getauft worden war. Vater und Tochter wohnten um 1876 zusammen in der Leopoldstadt und wurden am gleichen Tag, am 20. Juli des Jahres 1876 in das Proselytenbuch der Leopoldstadt aufgenommen, der Vater als Revertit, die Tochter als Proselytin.

Wie bei den Konvertiten, wenn auch viel weniger häufig, entschlossen sich auch Geschwister gemeinsam zum Judentum zurückzukehren, so z.B. die Brüder Karl Heinrich August und Julius Theodor Brachfeld-Parlaghy aus Ofen in Ungarn. Der Kaufmann Theodor Brachfeld hatte sich im Jahr 1853 in Balassa Gyarmath und August Brachfeld, Beamter, drei Jahre später in Pest taufen lassen. Später nahmen sie den Namen Parlaghy an. Im Juni des Jahres 1869 kamen sie nach Wien um hier beim Magistrat ihren Rücktritt anzumelden - am folgenden Tag wurden sie bereits vom Rabbiner Dr. Adolf Jellinek in das Proselytenbuch des Stadttempels eingetragen.

Revertiten kehrten somit mit ihren Geschwistern oder mit ihrem nichtjüdischen Ehepartner, der zum Judentum übertrat, und auch mit ihren Kindern zum Judentum zurück - andere gingen diesen Weg allein - wie beispielsweise Henriette Reiter, verehelichte Hoffmann, die erste Frau, welche als Revertitin in das Proselytenprotokoll des Stadttempels eingetragen wurde. Henriette Hoffmann, hatte 38 Jahre zuvor die Taufe angenommen. Vermutlich stand diese Taufe im Zusammenhang mit einem Kind, das sie zuvor im Wiener Gebärhaus zur Welt gebracht hatte - ein totgeborenes - ob sie dies gewußt hat, wissen wir nicht. Schwerkrank im Wiedener Spital hatte sie den Wunsch geäußert, zum Judentum zurückkehren zu wollen. Ein Protokoll wurde am Krankenbett aufgenommen, das sie mit ungelenker Hand unterzeichnete.

Die große Masse der Konvertiten rekrutierte sich bis zum Jahr 1868 nicht aus Kreisen, welchen eine berufliche Karriere im Sinn gestanden sein könnte. Die endgültige gesetzliche Gleichstellung von Juden im Jahr 1868 ließe zumindest auch einen entsprechenden Prozentsatz an Rücktritten aus jenen gehobenen Schichten erwarten, von welchen man annimmt, sie hätten bloß aus beruflichen Gründen die Taufe angenommen, annehmen müssen - eine Erwartung und Annahme, die - wie wir zeigen konnten - sich mit unseren Quellen, was die Wiener Konvertiten betrifft, keineswegs bestätigen läßt. Die Wiener Revertiten der Jahre 1868 bis 1870 und auch der folgenden Jahre, welche in Wien die Taufe angenommen hatten, gehörten jedenfalls nicht jenen Gesellschaftsschichten an, deren Angehörige sich vor dem Jahr 1868 von der Taufe eine erhebliche soziale Besserstellung, einen glänzenden beruflichen Aufstieg erwarten konnten oder erreicht haben.

Dieser kleine Beitrag ist eine Kurzfassung eines Aufsatzes der unter demselben Titel in den "Studien zur Wiener Geschichte" im Herbst 2003 erscheinen wird.

Die Autorin ist Universitätsdozentin an der Universität Wien, sowie an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, dem Institut ÖBL zugeteilt. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehört u.a. die Geschichte der Juden in Österreich-Ungarn, Jüdische Konvertiten und Namenskunde (Konvertiten, Findelkinder). Im Verlag Peter Lang erschien von Anna L. Staudacher:

Wegen jüdischer Religion - Findelhaus. Zwangstaufen in Wien 1816-1868. Frankfurt/M, Berlin, Bern, BruxellesNew York, Oxford, Wien 2001.
Teil 1: 496 S., Teil 2: 586 S., zahlr. Abb. und Tab., ISBN 3-631-35198-4 br
.

Jüdische Konvertiten in Wien 1782-1868. Frankfurt/M, Berlin, Bern, BruxellesNew York, Oxford, Wien 2002
Teil 1: 460 S., Teil 2: 732 S., zahlr. Abb. und Tab., ISBN 3-631-39406-3 br.

Konvertitennamen:
Der Namenswechsel jüdischer Konvertiten in Wien von 1748 bis 1868

"Auf Grund der Taufe bittet er um Änderung seines prononcierten Vor- und Zunamens...":
Zum Namenswechsel jüdisch-protestantischer Konvertiten in Wien, 1782 - 1914

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