"und ist am 17. Juli 1868 zu seinem väterlichen Glauben, zum
Judentum zurückgekehrt":
Die Rückkehr zum Judentum in Wien von 1868 bis
1878
Von Anna L. Staudacher, Wien
Ein offizieller Übertritt zum Judentum - und
damit auch ein Rücktritt, eine Rückkehr zum Glauben der Väter war in
Österreich erst durch die Maigesetze des Jahres 1868 möglich, durch
die interkonfessionellen Gesetze. Zuvor gab es keinen gesetzlichen
Weg zurück. Die Maigesetze des Jahres 1868 können als Abschluß jenes
Prozesses gesehen werden, welcher den Juden in Österreich die
Gleichberechtigung brachte, auf der gesetzlichen Basis des
Staatsgrundgesetzes von 1867.
Das Prozedere für Rücktritte und Übertritte war
vollkommen gleich: Zunächst war beim Wiener Magistrat bzw. später
beim magistratischen Bezirksamt seines Wohnortes der Austritt zu
melden und die Bestätigung der Meldung in Form eines "Rathschlags"
abzuwarten. Wollte man sich nun einer anderen Religionsgemeinschaft
anschließen, so konnte man mit dieser Bescheinigung die hierzu
nötigen Schritte tun. Im allgemeinen wurden bei der israelitischen
Kultusgemeinde in Wien Rücktritte großzügig und unbürokratisch
behandelt, mit einer feierlichen Erklärung erfolgte die
Wiederaufnahme, welche in die Proselytenprotokolle eingetragen
wurde. Der Übertritt und Rücktritt war nicht unbedingt gebunden an
den Wohnort, einem Proselyten oder Revertiten stand es frei, den Ort
seines Übertrittes selbst zu wählen.
Da gab es nun die interkonfessionellen Gesetze,
die eine Rückkehr ermöglichten, doch beim Magistrat Wien wartete man
auf die Vollzugsvorschriften "ohne welche keine weitere Amtshandlung
vorgenommen werden kann". Der Innenminister sah sich nach dieser
Zeitungsmeldung veranlaßt, den Bürgermeister zu sich zu laden: Der
Magistrat habe "ohne Weiters mit den betreffenden Individuen ein
Protokoll aufzunehmen und den Seelsorger der Religionsgemeinschaft,
welcher der Konvertit bisher angehörte hievon in Kenntnis zu
setzen". Und so geschah es auch.
Seit dem Jahr 1868 publizierte die Stadt Wien
statistische Überblicke zum Religionswechsel, auch hier wurde bei
den Übertritten zum Judentum nicht zwischen Rücktritt von Juden und
Übertritt von Christen nichtjüdischer Herkunft differenziert - man
war noch weit entfernt von jener rassischen Begriffswelt, die auch
heute noch im Terminus jüdischer Herkunft fortwirkt. Dieser
Statistik zufolge wurden in jener Zeit mehr Übertritte zum Judentum
gezählt als jüdische Konvertiten, Juden, welche die Taufe annahmen.
Rücktritte & Proselyten
in Wien 1868-1878
Auffällig ist in Wien der relativ hohe Anteil von
Revertiten aus Budapest - teils hatten sie ihren Wohnsitz in Wien,
andere wieder gaben ihren festen Wohnsitz in Budapest an, und diesen
letzteren machte man anfänglich Schwierigkeiten, sie wurden vom
Magistrat abgewiesen. Dagegen brachte der Hof- und Gerichtsadvokat
Hermann Knepler, ein Mitglied des Kultusvorstandes, in Vertretung
eines seiner Klienten aus Ungarn "auf Entgegennahme der Meldungen
der Übertritte nicht-österreichischer Staatsbürger" eine Motion ein
- mit Erfolg. Wien wurde ein Zentrum der Rückkehr für
rückkehrwillige Konvertiten in der Transleithanischen Reichshälfte
wie auch für Ausländer schlechthin - Deutsche, Russen, Franzosen,
Schweizer, sie alle kamen nach Wien, logierten im Hotel - oft im
Hotel Metropol oder im National, im Hotel Europa, in der
Praterstraße im Hotel Russischer Hof, in der Himmelpfortgasse im
Hotel zur Ungarischen Krone.
Obgleich nicht in Wien getauft, so wählten sie Wien
und insbesondere die Leopoldstadt als den Ort ihres Rücktrittes: Die
Leopoldstadt, die "Mazzesinsel", als Symbol von Jüdischkeit, nicht
sosehr den Stadttempel, der doch eher als Wahrzeichen für das
assimilierte jüdische Großbürgertum angesehen wurde: Wenn schon
zurück, dann "ordentlich", in der Leopoldstadt.
Vom Gesetz her war alles geregelt, wie mühsam jedoch
in der ersten Zeit so ein Übertritt war, wie umständlich der
Behördenweg und wie unterschiedlich die Interpretationen der neuen
Regelungen waren, das schilderte Die Neuzeit im August 1868:
Laut Gesetz war der Austritt der Behörde nur zu melden, nun erhält
jedoch "der Angemeldete, der nach dem Wortlaut des Gesetzes bereits
als aus der früheren Kirche ausgetreten zu erachten ist" nach
einigen Wochen eine Vorladung - klagt die Neuzeit - es
erwartet
ihn ein Magistratsrath, von dem er sich wie ein armer
Sünder mit allen möglichen Legitimationspapieren über Heirat,
Geburtsort, Alter, Beruf, Stand u.s.w. ausweisen muß. Dann folgt das
Examen. Der Übertretende wird befragt über sein Vorleben, über seine
Familienverhältnisse, ganz insbesondere über die Motive seines
Übertrittes, ob er freiwillig oder gezwungen aus seiner bisherigen
Kirche austrete, ob er zu einer christlichen Confession übergehen
oder zum Judenthume zurückkehren wolle. Schließlich, um auch die
Gefühlsseite zu berühren, stellt der Herr Rath die Gewissensfrage,
ob der Uebertretende wohl auch bedacht habe, welchen Schmerz er
seinen Eltern und Geschwistern bereiten werde. Nachdem dieses
Examen, welches je nach der Persönlichkeit und geistigen Energie des
Uebertretenden länger oder kürzer gedauert hat, vorüber ist und
Alles gehörig zu Protokoll gebracht wurde, wird der Proselyt
entlassen und bedeutet, die Entscheidung seiner Sache abzuwarten.
Wieder vergehen etliche Wochen, endlich erhält die betreffende
Partei ein Decret von dem Magistrate der k.k. Haupt- und
Residenzstadt Wien.
So oder so ähnlich wird man sich den Behördenweg in
den ersten Wochen und Monaten nach den Maigesetzen wohl vorzustellen
haben.
Im "Rathschlag" des Magistrates wurde festgehalten,
daß die von N.N. Dato so und so erstattete Anzeige
des Austrittes aus der Kirche N. und des Uebertrittes in die Kirche
N. zur Nachricht genommen und unter Einem der Pfarre N. (der
verlassenen Kirche) übersendet wird und daß N.N. seinen Eintritt in
die neugewählte Kirche dem betreffenden Seelsorger persönlich zu
erklären habe.
Adam Josef Schulz war der erste Revertit im
Stadttempel, in die Proselytenprotokolle eingetragen mit der
Reihezahl "No 1". Er wurde am 8. Juli des Jahres 1868
wiederaufgenommen. Ihm folgte zwei Wochen später der Fabrikant Georg
Moritz Fechner, 67 Jahre alt, er war im Jahr 1827 getauft worden.
Zwei Tage später wurde Jakob Franz Mandl wiederaufgenommen, nun 79
Jahre alt, getauft im Jahr 1839. Anläßlich dieses Rücktrittes wurde
das Prozedere festgehalten. Am selben Tag trat Josef Philipp Mayer
zum Judentum zurück, 76 Jahre alt, sein Vater war ein Funktionär der
jüdischen Gemeinde von Groß Kanischa in Ungarn, er hatte sich 53
Jahre zuvor im Jahr 1815 taufen lassen. Nach einer weiteren Woche
wurde Moritz Pick wiederaufgenommen, getauft im Jahr 1824, damals
hatte er den Namen Piquè getragen.
Von den im Gebärhaus geborenen, und zur Aufnahme ins
Findelhaus zwangsgetauften jüdischen Kindern traten Maria Lösch,
Franz Lustig-Schwarzbartl, Wilhelmine Rosner und Karl
Neufeld-Ribarsch nach den Maigesetzen aus der katholischen Kirche
aus und wurden in das Proselytenbuch der Israelitischen
Kultusgemeinde Wien eingetragen, somit in die jüdische Gemeinde
aufgenommen. Von ihren Müttern wurden noch als Kinder, im Alter von
vier bis sieben Jahren, die Findelkinder Isidor Hassan-Löwe, Leopold
Spazier, Siegfried Leopold Rosenblüh, Aloisia Sara Schön, Franz
Heinrich Glück, Josef Toneles und Franziska Kollinszky in die
jüdische Gemeinde zurückgebracht.
Bei den Rücktritten verhielt es sich genauso wie mit
den Übertritten zum Christentum - sie galten als Religionswechsel,
und konnten bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, der Abgabe
der Austrittserklärung, welche beim zuständigen magistratischen
Bezirksamt zu erfolgen hatte, überall vorgenommen werden, wodurch
sich ja auch die relativ hohe Zahl an Rücktritten von Konvertiten,
die nicht in Wien konvertiert sind, erklärt. Ebenso wie diese nach
Wien gekommen sind, so werden mit Sicherheit auch Wiener Konvertiten
anderswo zum Judentum zurückgekehrt sein. Da war beispielsweise
Josef Goldschmid aus Groß-Kanischa. Josef Goldschmid kam im Wiener
Gebärhaus ("Alserstraße 195") als Sohn der 20jährigen Magd Sofia
Goldschmid zur Welt, wurde am folgenden Tag getauft, kam ins
Findelhaus, wurde 1861/09/23 aus der Findelpflege entlassen und war
bei seiner Rückkehr zum Judentum somit 44 Jahre alt.
Junge Leute im heiratsfähigen Alter heirateten oft
schon wenige Tage und Wochen nach ihrer Taufe - worin wir ein
ungleich viel mächtigeres Motiv zur Annahme der Taufe sehen als eine
vage Hoffnung auf eine berufliche Karriere.
Vertieft man sich in die Proselytenbücher, so tritt
dieses Motiv nach den Maigesetzen des Jahres 1868 erneut und
besonders markant hervor: Häufig bestanden zur Zeit des Übertrittes
oder Rücktrittes amouröse oder familiäre Bindungen zu Mitgliedern
der jüdischen Gemeinde. Die in die Bücher der Kultusgemeinde
eingetragenen Proselyten und Revertiten waren nicht selten
miteinander verwandt und verschwägert. Da gab es einmal
Revertitenpaare, die, sei es zusammen mit ihren Kindern oder ohne
diese, an ein- und demselben Tag oder im zeitlichen Abstand von ein
paar Tagen, Wochen oder Monaten zum Judentum zurückkehrten: Ihre
getauften Kinder blieben was sie waren, oder wurden als Proselyten
in das Protokoll eingetragen. Hatte vor den Maigesetzen ein Jude
oder eine Jüdin, um mit einem geliebten nichtjüdischen Menschen eine
gesetzliche Ehe eingehen zu können, sich taufen lassen müssen, so
konnten sie nun, mit ihren Kindern zusammen jüdisch werden, und so
geschah es auch. Waren sie nicht verheiratet, dann konnten sie nun
diese ihre Beziehung legalisieren, nicht bloß in einer Zivilehe, bei
welcher zumindest ein Teil konfessionslos sein und aus seiner
Religionsgemeinschaft austreten mußte, sondern durch eine
jüdisch-rituelle Trauung, indem zuvor der nichtjüdische Teil zum
Judentum übertrat, während die Kinder auf Wunsch ihrer Eltern
gleichfalls in die jüdische Gemeinde aufgenommen wurden.
Der Posamentierer Josef (früher Wolf Zev) Spitz hatte
sich im Jahr 1847 zu St. Laurenz am Schottenfeld taufen lassen.
Josef Spitz war unter den ersten, die in der Leopoldstadt nach den
Maigesetzen des Jahres 1868 zum Judentum zurückkehrten, am selben
Tag trat seine Frau, Friederike Frühwirth, zusammen mit ihren drei
Kindern Johann - 7 Monate, Karl - 12 Jahre, und Josef - 15 Jahre alt
zum Judentum über.
Agnes Rosina Stadler wurde vor ihrer Eheschließung
mit dem Brunnenmacher Cyrill Winter zu St. Rochus auf der Landstraße
im Jahr 1865 getauft und trat im Jänner 1869 zum Judentum zurück.
Vier Monate später wurde ihr Mann in die jüdische Gemeinde unter dem
Proselytennamen Avraham ben Avraham aufgenommen, zugleich mit seiner
dreijährigen Tochter Agnes, welche mit dem Proselytennamen Sara bat
Avraham in das Proselytenbuch des Stadttempels eingetragen wurde.
Antonia Liebenberger aus Groß-Siegharts brachte im
Alter von 25 Jahren im Jahr 1866 im Wiener Gebärhaus einen Sohn zur
Welt, der sogleich auf den Namen Moritz getauft wurde. Seine Mutter
trat im Jänner 1869 zum Judentum über und heiratete drei Monate
später den Vater ihres Kindes, den Bildhauer und Drechsler Moritz
Klug. Ihr Sohn wurde unter dem Namen Moritz Klug zwei Wochen später
in die jüdische Gemeinde aufgenommen und in das Proselytenprotokoll
eingetragen, in welchem sich auch der Vermerk findet: "Legitimiert
post sequens matrimonium in Stampfen".
Ganz ähnlich wird es sich bei einer nicht geringen
Zahl jener ledigen Mütter verhalten haben, die mit einem kleinen
Kind zum Judentum übergetreten oder zurückgekehrt sind und sodann
den Vater ihres Kindes geheiratet haben.
Kinder von Konvertiten, welche als Erwachsene zum
Judentum zurückkehrten bzw. übertraten, stammten nicht selten aus
vermischten Ehen - ein Elternteil hatte die Taufe angenommen, um den
nichtjüdischen Teil ehelichen zu können. Die Kinder traten mit dem
Konvertitenelternteil zum Judentum über. Bernhard Josef Klein
beispielsweise, ein Goldarbeiter aus Hunsdorf in Ungarn gebürtig und
wohnhaft, hatte im Jahr 1856 in Pest die Taufe angenommen. Er
heiratete nach seiner Taufe Ursula Vuketich, welche ihm ein Jahr
zuvor eine Tochter geboren hatte, die auf den Namen Rosalia getauft
worden war. Vater und Tochter wohnten um 1876 zusammen in der
Leopoldstadt und wurden am gleichen Tag, am 20. Juli des Jahres 1876
in das Proselytenbuch der Leopoldstadt aufgenommen, der Vater als
Revertit, die Tochter als Proselytin.
Wie bei den Konvertiten, wenn auch viel weniger
häufig, entschlossen sich auch Geschwister gemeinsam zum Judentum
zurückzukehren, so z.B. die Brüder Karl Heinrich August und Julius
Theodor Brachfeld-Parlaghy aus Ofen in Ungarn. Der Kaufmann Theodor
Brachfeld hatte sich im Jahr 1853 in Balassa Gyarmath und August
Brachfeld, Beamter, drei Jahre später in Pest taufen lassen. Später
nahmen sie den Namen Parlaghy an. Im Juni des Jahres 1869 kamen sie
nach Wien um hier beim Magistrat ihren Rücktritt anzumelden - am
folgenden Tag wurden sie bereits vom Rabbiner Dr. Adolf Jellinek in
das Proselytenbuch des Stadttempels eingetragen.
Revertiten kehrten somit mit ihren Geschwistern oder
mit ihrem nichtjüdischen Ehepartner, der zum Judentum übertrat, und
auch mit ihren Kindern zum Judentum zurück - andere gingen diesen
Weg allein - wie beispielsweise Henriette Reiter, verehelichte
Hoffmann, die erste Frau, welche als Revertitin in das
Proselytenprotokoll des Stadttempels eingetragen wurde. Henriette
Hoffmann, hatte 38 Jahre zuvor die Taufe angenommen. Vermutlich
stand diese Taufe im Zusammenhang mit einem Kind, das sie zuvor im
Wiener Gebärhaus zur Welt gebracht hatte - ein totgeborenes - ob sie
dies gewußt hat, wissen wir nicht. Schwerkrank im Wiedener Spital
hatte sie den Wunsch geäußert, zum Judentum zurückkehren zu wollen.
Ein Protokoll wurde am Krankenbett aufgenommen, das sie mit
ungelenker Hand unterzeichnete.
Die große Masse der Konvertiten rekrutierte sich bis
zum Jahr 1868 nicht aus Kreisen, welchen eine berufliche Karriere im
Sinn gestanden sein könnte. Die endgültige gesetzliche
Gleichstellung von Juden im Jahr 1868 ließe zumindest auch einen
entsprechenden Prozentsatz an Rücktritten aus jenen gehobenen
Schichten erwarten, von welchen man annimmt, sie hätten bloß aus
beruflichen Gründen die Taufe angenommen, annehmen müssen - eine
Erwartung und Annahme, die - wie wir zeigen konnten - sich mit
unseren Quellen, was die Wiener Konvertiten betrifft, keineswegs
bestätigen läßt. Die Wiener Revertiten der Jahre 1868 bis 1870 und
auch der folgenden Jahre, welche in Wien die Taufe angenommen
hatten, gehörten jedenfalls nicht jenen Gesellschaftsschichten an,
deren Angehörige sich vor dem Jahr 1868 von der Taufe eine
erhebliche soziale Besserstellung, einen glänzenden beruflichen
Aufstieg erwarten konnten oder erreicht haben.
Dieser kleine Beitrag ist eine Kurzfassung eines
Aufsatzes der unter demselben Titel in den "Studien zur Wiener
Geschichte" im Herbst 2003 erscheinen wird.
Die Autorin ist Universitätsdozentin an der
Universität
Wien, sowie an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften,
dem Institut ÖBL zugeteilt. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehört
u.a. die Geschichte der Juden in Österreich-Ungarn, Jüdische
Konvertiten und Namenskunde (Konvertiten, Findelkinder). Im Verlag
Peter Lang erschien von Anna L. Staudacher:
Wegen jüdischer Religion - Findelhaus. Zwangstaufen in Wien
1816-1868. Frankfurt/M, Berlin, Bern, Bruxelles, New
York, Oxford, Wien 2001.
Teil 1: 496 S., Teil 2: 586 S., zahlr. Abb. und
Tab., ISBN 3-631-35198-4 br.
Jüdische Konvertiten in Wien 1782-1868.
Frankfurt/M, Berlin, Bern, Bruxelles, New
York, Oxford, Wien 2002
Teil 1: 460 S., Teil 2: 732 S., zahlr. Abb. und
Tab., ISBN 3-631-39406-3
br.
Konvertitennamen:
Der Namenswechsel
jüdischer Konvertiten in Wien von 1748 bis 1868
"Auf Grund der Taufe bittet er um Änderung
seines prononcierten Vor- und Zunamens...":
Zum Namenswechsel
jüdisch-protestantischer Konvertiten in Wien, 1782 - 1914
hagalil.com
11-04-03 |